§ 64 Eidespflicht, Eidesformel
Stand: 08.07.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBG%202009/64#abs-1 (1) Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe. “
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBG%202009/64#abs-2 (2) Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBG%202009/64#abs-3 (3) Lehnt eine Beamtin oder ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung des vorgeschriebenen Eides ab, können an Stelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel gesprochen werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BBG%202009/64#abs-4 (4) In den Fällen, in denen nach § 7 Abs. 3 eine Ausnahme von § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zugelassen worden ist, kann von einer Eidesleistung abgesehen werden. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, hat die Beamtin oder der Beamte in diesen Fällen zu geloben, ihre oder seine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 64 BBG →
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Nach Gewicht
- OVG NRW, 21.03.2012 – 1 A 2332/09Zitiert von 10
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.2010 – 4 S 471/10Zitiert von 5
- BVerfG, 17.01.2017 – 2 BvB 1/13Antrag auf Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) nicht erfolgreich - "Darauf Ausgehen" iSd Art 21 Abs 2 S 1 GG setzt Potentialität des verfassungsfeindlichen Handelns einer Partei zur Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele voraus (Änderung der Rspr gegenüber BVerfGE 5, 85 <"KPD-Urteil">) - NPD verfassungsfeindlich, insb planvoll und qualifiziert auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielend, überdies dem Nationalsozialismus wesensverwandt - jedoch fehlende Potentialität der Zielerreichung - Ablehnung der Auslagenerstattung (§ 34a Abs 3 BVerfGG)Zitiert von 204
- BGH, 18.06.2020 – III ZR 258/18Zitiert von 3
- LG Hagen, 24.04.2024 – 8 O 145/23
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.2023 – DL 16 S 21/22
Zuletzt entschieden
- VG Wiesbaden, 07.06.2022 – 3 L 240/22.WIZitiert von 2
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 – L 14 AL 84/11Zitiert von 3
- BVerwG, 21.06.2007 – 2 C 3.06Zitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 64 BBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.06.2021 Ausfertigung
§ 64 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I 2250)
BGBl. 2021 I S. 2250
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.